Vertragsstrafen und Abstellungen im Profifußball

Regelmäßig sehen die Arbeitsverträge eine Gültigkeit für eine bestimmte Liga vor, zum Beispiel für die erste oder zweite Bundesliga. Damit wird nur der zeitliche Geltungsbereich des Arbeitsvertrages geregelt, nicht das konkrete Einsatzgebiet des Spielers. Wer also „Gültigkeit für die erste Liga“ vereinbart, dessen Vertrag gilt solange die erste Mannschaft auch tatsächlich in der ersten Liga spielt. Im Falle des Abstiegs der ersten Mannschaft endet der Vertrag.

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